ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

DER CARSTEN SCHULZE LEBENSRÄUME GMBH

PRÄAMBEL:

Diese allgemeinen Bedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart haben. Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für andere Leistungen im Rahmen des Geschäftsbetriebs. Diese Geschäftsbedingungen haben für alle, schriftlich, mündlich oder wie immer getätigten Bestellungen auf Weiteres Gültigkeit.

VERTRAGSABSCHLUSS:

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Rechnung/Auftragsbestätigung nicht widerspricht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge erbitten wir schriftlich unter gleichzeitiger Leistung der Anzahlung. Der Kunde erhält zur Auftragsbestätigung eine Anzahlungsrechnung über 50% der Auftragssumme. Wird ein Auftrag von uns nicht oder nur mit Abweichungen angenommen, geben wir innerhalb von 2 Wochen schriftlich Nachricht.

PLÄNE UND UNTERLAGEN:

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Maße, Preis, Leistung und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Konstruktive Veränderungen an den von uns gelieferten Waren, die sich im Laufe der Fabrikation ergeben, bewirken weder Mangelhaftigkeit noch Nichterfüllung. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Zeichnerische Entwürfe, die wir – zum Beispiel im Rahmen unserer Kundenberatung – auf Wunsch fertigen, berechnen wir unseren Kunden nur dann, wenn es nicht zu einem unseren Aufwendungen entsprechenden Abschluss kommt; das geistige Eigentum behalten wir in jedem Fall.

PREISE:

Unsere Preise verstehen sich als Abholpreise. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Liefer- und Montagekosten. Sollten die Gegebenheiten nicht dem entsprechen, wie vom Kunden mitgeteilt, erlauben wir uns Mehraufwände in Rechnung zu stellen (zB schwierige Hausanfahrt, mehrstöckiges Haus).

GEFAHRENÜBERGANG:

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware als „ab Lager“ verkauft. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware von uns dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Gekaufte Einrichtungsgegenstände lagern wir – gegen Feuer versichert – einen Monat ab Lieferbereitschaft, bei Abrufaufträgen ab frühestens Abruftermin kostenlos und auf eigene Gefahr, hernach auf Gefahr und Kosten des Kunden mit dem Recht, sie für dessen Rechnung einem Lagerhalter zu übergeben. Lieferungen, die wir nicht im Lagerverkehr ausführen, erfolgen auf Gefahr des Käufers.

LIEFERFRISTEN:

Wir sind bemüht, die vorgesehenen Liefertermine einzuhalten. Bei Abrufaufträgen liefern wir innerhalb von zehn Tagen nach Erlangen des schriftlichen Abrufs bei uns. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte. a.) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen; b.) Datum, an dem wir die Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten haben und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Falls wir einen Lieferverzug verschulden und wir uns nicht in der am Auftrag angegebenen Lieferzeit beim Käufer melden, kann der Käufer (schriftlich) eine 14-tägige Nachfrist setzen. Im Falle von Sonderwünschen ist entsprechend zu berücksichtigen, dass wir bereits bearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden können. Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Verzögert sich die Lieferung durch einen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne dieser Geschäftsbedingungen darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Insbesondere folgende Umstände gelten als Entlastungsgründe, falls sie der Erfüllung des Vertrages im Wege stehen. Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie zum Beispiel Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, Mangel an Versorgungsgütern oder Produktionsmitteln, Einschränken des Energieverbrauches, Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Erfolgt trotz Nachfristsetzung durch unser Verschulden eine Lieferung entweder nicht oder nur teilweise, so kann sich der Käufer durch einfache Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren lossagen. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren geleisteten Zahlungen. Andere, als die genannten Ansprüche des Kunden, gegen uns, aufgrund des Verzuges sind ausgeschlossen.

GEWÄHRLEISTUNG:

Soweit wir selbst Hersteller des Vertragsgegenstandes sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung. Anderenfalls treten wir schon jetzt jeden Gewährleistungsanspruch an den Käufer vollinhaltlich ab. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelrüge. In Gewährleistungs- und ähnlichen Fällen können wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit vornehmen. Bei etwaigen Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann unser Kunde nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen; das Recht auf Rücktritt vom Vertrag beschränkt sich auf diejenige Vertragsstelle, die von dem Mangel unmittelbar betroffen sind, sowie diejenigen, deren Aufrechterhaltung aus diesem Grunde für unseren Kunden unter Anlegung objektiver Maßstäbe vernünftigerweise nicht von Interesse sein kann. Leistungen aus Kulanz begründen in keinem Fall irgendwelche Ansprüche an uns. Reklamationen im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen nach Fristsetzungen und andere wichtige Erklärungen des Kunden an uns sind nur wirksam, wenn sie uns schriftlich erweislich zugekommen sind.

KOSTENVORANSCHLÄGE:

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Konzepterstellungen und Planungen werden mit einem Honorarvertrag in Rechnung gestellt.

ZAHLUNG:

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Lieferung bzw. Lieferbereitschaft. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb einer Woche ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug sind wir auch ohne vorangegangene Mahnung berechtigt, die bankmäßigen Zinsen als Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Anrechnung zu bringen. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so sind wir überdies berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und a.) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben; b.) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen und c.) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust) oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Hat bei Ablauf der Nachfrist der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir uns durch einfache schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der Käufer hat bereits gelieferte marktgängige Waren an uns zurück zustellen und Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Ausgaben zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten. Bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) sind wir berechtigt, sowohl die fertigen als auch angearbeitete Teile unserem Kunden zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreisen zu verlangen. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Eine Rückstellung bzw. Rücknahme der Ware in den oben angeführten Fällen oder von Waren, welche im Vorbehaltseigentum stehen, ist einem Rücktritt vom Vertrag nicht gleichzusetzen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen nicht von uns anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Hat unser Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten und weist er nicht nach, dass uns ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, so berechnen wir – vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch uns – 25% der Auftragssumme. Dieser Satz gilt auch für die Bemessung einer etwaigen Abstandssumme, falls wir einer Vertragsaufhebung zustimmen.

ANWENDBARES RECHT, ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN:

Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Käufer sechs Wochen trotz vorgängiger Mahnung mit zweiwöchiger Frist säumig ist. Unseren Verkäufern ist es verboten mündliche Zusagen außerhalb des schriftlichen Auftrages zu machen. Soweit einer unserer Vertreter seine ihm erteilte Vollmacht, insbesondere durch mündliche Zusagen, überschreitet, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht von Auftrag gemäß §3KSchG, wenn der Auftrag außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen wurde, steht dem Käufer nicht zu, wenn die geschäftliche Verbindung durch unseren Kunden angebahnt wurde. Der Vertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers, soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbaren.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:

Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort ausschließlich der Sitz des Verkäufers, also Kitzbühel, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrage ergebenen Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Kitzbühel; bei Überschreitung der bezirksgerichtlichen Wertgrenze das Landesgericht Innsbruck. Dieser Gerichtsstand gilt auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag als vereinbart.

Carsten Schulze Lebensräume GmbH

N.B.

Transportschäden:

Wir empfehlen, jede Sendung sofort nach Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und Schäden vom Transportführer schriftlich bescheinigen zu lassen. Werden bei Bahnversand Schäden erst beim Auspacken festgestellt, so ist sofort eine bahnamtliche Bestätigung über den Schaden einzuholen und der Frachtbrief aufzubewahren. Wir sind im Rahmen unseres Kundendienstes gerne bereit, bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen behilflich zu sein.